Gut zu wissen
Angebot
6 × 1.5-Zi-Whg
8 × 2.5-Zi-Whg
6 × 3.5-Zi-Whg
9 × 4.5-Zi-Whg
3 × Hobbyraum
29 × Einstellhallenplätze
Bezug
Voraussichtlich Frühling 2026
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Informationen zur Bewerbung
Der Link zur Online-Bewerbung befindet sich unter dem Reiter „Grundrisse & Preise“ bei der jeweiligen Wohnung. Der gesamte Bewerbungsprozess erfolgt digital.
Für eine vollständige Bewerbung sind folgende Unterlagen elektronisch einzureichen:
- Eine digitale Kopie eines amtlichen Ausweises (Pass, Identitätskarte oder gültige Aufenthaltsbewilligung)
- Ein CreditTrust-Zertifikat oder ein aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister (nicht älter als 3 Monate)
- Eine Kopie der Policen Ihrer Privathaftpflichtversicherung sowie Hausratversicherung
- Die letzte definitive Steuerrechnung
- Eine kurze Beschreibung Ihrer aktuellen Wohnsituation (z. B. Haushaltsgrösse, Wohnort, Gründe für den Wohnungswechsel)
Bitte stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen vollständig und gut lesbar hochgeladen werden, um eine zügige Bearbeitung Ihrer Bewerbung zu ermöglichen.
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Vergabekriterien für die Vermietung der Wohnungen
Bei der Vergabe der Wohnungen werden grundsätzlich folgende Richtlinien beachtet:
Wohnsitzpräferenz
Vorrang bei der Wohnungsvergabe haben Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde Freienbach. Ziel ist es, die ortsansässige Bevölkerung bei der Wohnraumsuche gezielt zu unterstützen.
Soziale Kriterien
Familien mit Kindern sowie alleinerziehende Personen werden im Vergabeprozess ebenfalls bevorzugt berücksichtigt. Mit dieser Regelung soll ein Beitrag zur sozialen Durchmischung und zur Unterstützung von Haushalten mit besonderem Wohnbedarf geleistet werden.
Einkommens- und Vermögensgrenzen
50 % der Wohnungen sind für Haushalte mit beschränkten finanziellen Mitteln vorgesehen. Die folgenden Obergrenzen gelten dabei für die Berechtigung zur Anmietung:
- Das steuerbare Reinvermögen darf CHF 300'000.– nicht übersteigen.
- Das steuerbare Jahreseinkommen darf den jährlichen Nettomietzins nicht um den Faktor 4 übersteigen.
Diese Regelung soll sicherstellen, dass auch Personen mit geringeren finanziellen Ressourcen Zugang zu angemessenem Wohnraum erhalten.
Belegungsrichtlinien
Um eine zweckmässige und faire Nutzung des zur Verfügung stehenden Wohnraums zu gewährleisten, gelten folgende maximale Belegungszahlen pro Wohnungstyp:
- 1.5-Zimmer-Wohnung: 1 Person
- 2.5-Zimmer-Wohnung: maximal 2 Personen
- 3.5-Zimmer-Wohnung: 2 bis 3 Personen
- 4.5-Zimmer-Wohnung: 3 bis 5 Personen
Untervermietung
Eine Untervermietung der Wohnung ist nicht gestattet. Diese Regel dient dem Schutz der vorgesehenen Mietstruktur und soll eine klare und stabile Mieterschaft gewährleisten.

